Achtung: Haftung beim Setzen von Links auf Websites welche gegen das Urheberrecht verstoßen

 

Als Website Betreiber muss man mittlerweile bereits eine Reihe an Informationspflichten erfüllen. Zudem gilt es eine zunehmend ernst zu nehmende Menge an Rechten und Pflichten zu erfüllen, z.B. die Prüfungspflicht beim Setzen von Links auf externe Websites.

Wie das Landesgericht in Hamburg nunmehr bestätigt, haftet der Website-Betreiber wenn er Links auf wiederum andere Websites setzt, welche gegen das Urheberrecht verstoßen und zwar dann:

  • in jedem Fall wenn er davor bereits gewusst hat
  • wenn das Setzen des Links einer Gewinnerzielungsabsicht dient (bzw. die eigene Website diesem Zweck dient)

Eine detailliertere Ausführung kann hier nachgelesen werden. Wichtige Kernaussage ist jedoch, dass das Setzen von externen Links auf Zwielichtige oder unseriöse Websites kein Kavaliersdelikt mehr ist. Selbst das verlinken auf Websites welche beispielsweise nicht lizenzierte Fotos abbilden kann so schnell ein kostspieliges Vergehen werden (mehrer Tausend Euro). Es ist weiters klar, dass damit die Aufwände für einen Website-Betreiber zusätzlich steigen, will man seinen Prüfungspflichten korrekt nachkommen.

Quelle: https://www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details/landgericht-hamburg-bestaetigt-als-erstes-deutsches-gericht-wer-einen-link-auf-eine-seite-mit-geklauten-bildern-setzt-haftet-weg.html

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